Ablauf und Kosten

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Erstkontakt

Wir können zeitnah, nachdem Sie mich telefonisch oder per Kontaktformular kontaktiert haben, einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

Das Erstgespräch hat zwei Zielsetzungen:

  1. Sie lernen mich und meine Arbeitsweise kennen. So können Sie besser entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können und auf meine Warteliste aufgenommen werden wollen. Außerdem können Sie erste individuelle Fragen zum Vorgehen klären.
  2. Ich mache mir ein Bild über ihr Therapieanliegen und beginne mit einer orientierenden Diagnostik. Damit können wir schon begleitende oder alternative Therapiemaßnahmen einleiten.

Ggf. kann dafür mehr als eine Sitzung notwendig sein. 

Da eine Psychotherapie meist einmal wöchentlich stattfindet (s.u.), sollte eine ausreichende Stabilität zwischen den Sitzungen bereits vorhanden sein. Im Rahmen einer Akuttherapie (ggf. bei einem anderen Behandler) oder einer tagesklinischen / stationären Therapie, zu der ich Sie dann verweisen würde, kann diese Stabilität hergestellt werden.

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Probatorik

Nach einer Wartezeit, die von verschiedenen Faktoren abhängig ist, können wir mit der Probatorik beginnen.

Diese Phase beinhaltet in ca. 5 weiteren Sitzungen u.a.

  • weiterführende und ausführliche Diagnostik, auch mit Fragebögen,
  • die biografische Anamnese, in der ich mir ein Bild von Ihrer Lebensgeschichte mache, sowie
  • das Erstellen eines individuellen Erklärungsmodells und
  • die Behandlungsplanung.

Das bedeutet konkret, dass wir uns die Faktoren anschauen, die zu Ihren Beschwerden beitragen, und wir festlegen, welche davon Sie mit mir verändern möchten.

Diese Phase wird ebenfalls genutzt, um Sie mit der Verhaltenstherapie vertraut zu machen und zu prüfen, ob dieses Therapieverfahren das geeignete Verfahren für Sie ist. Sollte dies nicht der Fall sein, berate ich Sie zu Alternativen.

Außerdem benötigen Sie in dieser Phase einen Termin bei Ihrem Hausarzt, der den Konsiliarbericht erstellt. Hier werden körperliche Gegenanzeigen für eine Psychotherapie geprüft und eventuell aktuelle Blutwerte / Laboruntersuchungen eingeholt.

EMDR

EMDR ist in 8 Phasen aufgebaut. Die erste davon findet bereits in der o.g. Probatorik statt und beinhaltet die Diagnostik und biografische Anamnese.

In Phase zwei findet die sogenannte Stabilisierung und der Ressourcenaufbau statt. In dieser Phase lernen Sie alles, was Sie benötigen, um im Alltag besser mit dem Symptomen zurecht zu kommen.

In den Phasen 3 bis 7 werden mithilfe von bilateraler Stimulation die Symptome bearbeitet. Dabei können 

  1. Vergangenheit: frühere Erlebnisse verarbeitet werden
  2. Gegenwart: aktuelle Trigger entschärft werden
  3. Zukunft: Herausforderungen in der Zukunft vorbereitet 

werden. 

In Phase 8 werden die Ergebnisse der vorangegangenen Phasen beleuchtet. Bei Bedarf kann auch auf die Phasen 3-7 zurückgegangen werden, um weiterhin bestehende Belastungen weiter zu bearbeiten.

Die EMDR Behandlung kann mit meinem EMDR Heft begleitet werden, das ich meinen Patientinnen und Patienten kostenfrei zur Verfügung stelle. Mit diesem können Sie den Therapieprozess vorbereiten, erleichtern und für sich konservieren.

Verhaltenstherapie

Nachdem wir uns auf Therapieziele geeinigt haben nehmen wir uns die dafür notwendigen Interventionen vor. Dafür werden individuell unterschiedliche Therapiekontingente benötigt. 

Therapieaufgaben / Aktionspläne

Die Zeit dazwischen wird in der Verhaltenstherapie gezielt genutzt, um die besprochenen Inhalte der Sitzung im Alltag zu prüfen. Dabei können Beobachtungsprotokolle, Arbeitsblätter und individuelle Therapieaufgaben zum Einsatz kommen. Diese Aufgaben sind Teil der Therapie.

Im Folgenden möchte ich Ihnen meine Arbeitsweise in der Therapiephase in ihren Grundzügen darstellen:

Am Anfang …

… der Verhaltenstherapie steht das sog. Störungsmodell. In einer möglichst übersichtlichen und verständlichen Form werden wir uns anschauen, wie die Verhaltenstherapie die Entstehung von Beschwerden wie Depressivität, Ängsten oder anderen psychischen Symptomen zu erklären versucht. Dazu gehört auch, dass ich Ihnen Informationen über die Beschwerdebilder und Symptome vermittle.

Im Mittelteil …

… der Therapie widmen wir uns den für Sie relevanten Faktoren aus dem Störungsmodell. Wir widmen uns den Zusammenhängen von Gedanken, Verhaltensweisen und Gefühlen sowie dem Körper. Dabei soll auch verstanden werden, wie es zu bestimmten Erlebens- oder Verhaltensweisen gekommen ist (biografisches Verstehen) und wie diese aufrechterhalten werden. Ebenso schauen wir uns die kurzfristigen und langfristigen Folgen von Beschwerden und Verhaltensmustern für ihre Bedürfnisse an.

Nicht immer muss dabei eine Veränderung angestrebt werden; man kann grob drei Ziele unterscheiden:

  1. Klärungsziele (Einsicht in Muster, Verstehen)
  2. Akzeptanzziele (v.a. von nicht veränderbaren Gegebenheiten)
  3. Veränderungsziele (Veränderung von bspw. Verhaltensweisen oder Bewertungen)

Anschließend erarbeiten wir Strategien, um diese Ziele zu erreichen. Das kann je nach Bedarf bedeuten, dass wir daran arbeiten, dass Sie mehr Nähe zu anderen Menschen erleben oder sich besser abgrenzen können. Auch kann der Selbstwert stabilisiert werden oder an der Entspannungs- und Genussfähigkeit gearbeitet werden. Beispielhaft habe ich Ihnen hier einige aber nicht alle Strategien und Techniken aufgeführt:

  • Überdenken eigener Grundannahmen, „Brillen“ durch die man die Welt sieht
  • Wertearbeit als Kompass im Leben
  • Achtsamkeit
  • Sichererer Umgang mit eigenen Gefühlen (und denen der Anderen) und Verstehen woher diese kommen
  • Arbeit mit inneren Anteilen (zB hohe Forderungen an sich oder andere stellen)
  • Begrenzung von ungünstigen Mustern (zB Rückzug, Vermeidung, Selbstbetäubung, Porno-/Internetkonsum, etc.)
  • Sichererer Umgang mit anderen Menschen
  • Veränderung von zwischenmenschlichem Miteinander
  • Verstehen und Ändern von Stressverstärkern (zB Perfektionismus)
  • Tagesstrukturierung und Aufbau wertgeleiteter Aktivitäten
  • u.v.m.

Am Ende …

… der Verhaltenstherapie fassen wir die wichtigsten Veränderungen und  Strategien aus dem Mittelteil in einer Rückfallpropylaxe zusammen. Hierzu werden wir uns vermutlich mit schwierigen Situationen in der Zukunft auseinandersetzen, Frühwarnzeichen für Rückfälle anschauen und überlegen, wie die erlernten Strategien dann zur Anwendung kommen können, möglichst bevor es zu einer erneuten Krankheitsphase kommt.

Mehr dazu auch in der Behandlunsphilosophie…

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Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Über die Kassenzulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ist es mir möglich, Ihnen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Therapie anzubieten. Die Therapie ist in der Regel nicht mit Kosten für Sie verbunden. Die Kosten für Sprechstunden, Probatorik und Einzel- (v.a. bis zur 24. Sitzung) und Gruppensitzungen werden vollständig übernommen, solange Sie versichert sind. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass ein Antrag beim Gutachter gestellt wird, um Therapiesitzungen bewilligen zu lassen. Das passiert etwa, wenn Sie in den letzten zwei Jahren bereits eine Psychotherapie gemacht haben oder eine Langzeittherapie beantragt wird (25 bis 60 Sitzungen).  In diesem Fall schreibe ich einen ausführlichen Bericht an einen Gutachter, in dem ich begründe, warum eine Therapie sinnvoll erscheint, dies kann ich nach einigen Kennelernsitzungen machen. Dann entscheidet die Krankenkasse meist innerhalb von 6 Wochen über die Bewilligung. Eine weitere Ausnahme stellen sogenannte IgeL-Leistungen dar, wobei es sich um Leistungen handelt, für die die Gesetzliche Versicherung keine Indikation zur Kostenübernahme sieht. In jedem Fall berate ich Sie vorher zu eventuell anfallenden Kosten.

 

Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe

Für den Fall, dass Sie privat versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, ist die Kostenübernahme anders geregelt. Ich stelle Ihnen in diesem Fall persönlich eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, siehe Tabelle unten), die sie begleichen. In den Tarifen der privaten Krankenversicherungen ist geregelt ob und in welchem Umfang die Psychotherapiekosten erstattet werden. Klären Sie bitte vorab individuell mit Ihrer Kasse, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Es kann sein, dass ihr Tarif die Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt. Sollte ein Antragsverfahren dafür notwendig sein, unterstütze ich Sie gerne dabei. Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach einem Antragsverfahren, bei dem ich sie ebenfalls gerne unterstütze.

 

Selbstzahler

Manche möchten eine psychotherapeutische Behandlung nicht über die Krankenkasse laufen lassen oder erfüllen nicht die Kriterien für eine Kostenübernahme. In diesem Fall können Sie als Selbstzahler zu mir in die Praxis kommen. Die Leistungen werden nach GOP (s. PKV und Beihilfe) abgerechnet.

 

GOP (Auszug)

Im Rahmen der GOP werden Leistungen je nach Aufwand üblicherweise zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen Steigerungssatz abgerechnet (bzw. 1,8-flacher bis 2,5-facher bei technischen Leistungen). Diese Leistungsvergütung wurde seit 1996 nicht mehr angepasst. Für einige Leistungen erhebe ich daher einen inflationsbereinigten Satz, der auch meine Ausbildung widerspiegelt. Die Kosten werden in diesen Fällen möglicherweise nicht vollständig von Kostenträgern erstattet und es kommt ein Eigenanteil auf Sie zu. Hintergrundinformationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesärztekammer

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